"Lieber eine Kerze anzünden, als über die Finsternis zu klagen."
Die Karlschule hat den Anspruch, ihren Internetauftritt unter https://die-ksrlschule.de barrierefrei zugänglich zu machen. Dieser soll so gestaltet sein, dass er im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments steht.
Unser Internetauftritt unter ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Ein Problem, das durch uns behoben werden muss: die vielen PDF-Dokumente auf unserer Website sind gelegendlich nicht vollständig barrierefrei. Da es sich um hunderte von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren – haben jedoch auch festgestellt, dass die meisten Dokumente bereits für Screenreader lesbar sind.
Verwenden Sie die Tastaturnavigation auf einem Desktop-Computer. Auf der Website kann über die Tastatur navigiert werden. Verwenden Sie zum Scrollen den Auf-/Abwärtspfeil oder die Bild-auf-/Bild-ab-Taste. Mit der Tabulatortaste können Sie du zu Links und Formularfeldern navigieren. Verwenden Sie Tastenkombinationen und Skip-Links, um schnell zu bestimmten Abschnitten zu gelangen. Verwenden Sie die im Browser integrierten Funktionen für Zoom, große Schrift und Kontrast. Informationen zur Nutzung dieser Funktionen finden Sie in der Dokumentation Ihres Browsers. Auf Mobilgeräten können Sie auch die „Pinch to Zoom“-Funktion verwenden und so durch Ziehen mit zwei Fingern den Inhalt einer Seite vergrößern.
Unsere Seiten sind so strukturiert, dass darauf anhand von Überschriften und Orientierungspunkten navigiert werden kann. Verwenden Sie die Schnellnavigationsbefehle Ihres Screenreaders oder Gesten für Überschriften, um zu den gewünschten Abschnitten zu navigieren. Hilfe zu diesen Befehlen und Gesten finden Sie in der Dokumentation Ihres Screenreaders.
Wir sind bemüht, unsere Texte und Informationen in einfacher und leicht verständlicher Sprache zu formulieren. Dennoch ist es manchmal so, dass man ei ne gewisse sprachliche Komplexität benötigt, um Dinge nicht falsch oder verzerrt darzustellen. Für Nutzer aus anderen Sprachräumen ist der Google-Übersetzer auf allen Seiten verlinkt.
Wann immer möglich, werden laut Redaktionsrichtlinie genderneutrale Bezeichnungen genutzt. Sollte eine Kurzform genutzt werden, so verwendden wir im Einklang mit der Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) vom März 2021 (https://www.dbsv.org/gendern.html, abgerufen am 14. Juli 2021) das Gendersternchen.
Die Seiten auf https://die-karlschule.de sind so konzipiert, dass die Navigation mit der Tastatur, einem Screenreader, der Spracherkennung oder anderen assistiven Technologien grundsätzlich unterstützt wird. Die meisten Seiten unserer Website unterstützen das Zoomen auf bis zu 250 % ohne Layoutprobleme; allerdings in Abhängigkeit von den Eigenschaften des verwendeten Ausgabegerätes. Unsere Website ist mit allen modernen Browsern und assistiven Technologien kompatibel, darunter Firefox, Chrome, Safari und Edge sowie JAWS, NVDA, VoiceOver und Talkback.
Sie können auch mit Switch-Geräten, Braille-Displays oder Sprachnavigationstools stöbern und navigieren. Unsere Website basiert auf einer Kombination aus HTML, JavaScript, CSS und nativen iOS- und Android-Anwendungen und nutzt APIs auf Betriebssystem- und Geräteebene, um assistive Technologien so bereitzustellen, wie die Kunden dies gewohnt sind.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. September 2025 aktualisiert.
Wenn Sie auf Probleme stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind bemüht, dazu zu lernen und uns zu verbessern.
KarlschuleDie Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik unseres Internetauftritts von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger bzw. die Trägerin diese beheben kann. Sie ist der beauftragten Person für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Telefon
Impressum
Barrierefreiheit
Datenschutzrichtlinie
© Die Karlschule